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Warum zu IUB |
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IUB ist ein erfahrenes und erfolgreiches
Unternehmen der Inkassobranche.
Die Individualität und Anpassungsfähigkeit gegenüber allen Branchen, insbesondere bei Kreditinstituten, sind außerordentlich.
Wir haben Fachkompetenz und motivierte, engagierte auf den Forderungseinzug spezialisierte Mitarbeiter, die Sie nutzen können, damit eine
spürbare Entlastung Ihrer personellen Situation stattfindet und extrem kostensenkend Ihr Forderungsmanagement betrieben wird.
Schließlich können Sie die anfallenden Kosten dem Schuldner als Verzugsschaden in Rechnung stellen, während Sie bei Eigenbearbeitung diese
Kosten nicht umlegen können.
IUB steigert Ihre Liquidität durch schnelle Realisierung Ihrer Forderungen.
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Voraussetzung zur Abgabe an IUB |
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Der Schuldner muss sich in Verzug befinden.
Sie haben ihm also bereits einen festen Zahlungszeitpunkt auf Ihrer Rechnung genannt und er hat die Rechnung erhalten.
30 Tage nach Rechnungserhalt tritt der Verzug kraft Gesetzes ein.
Ansonsten nach der ersten Mahnung.
Wir raten unseren Kunden zur Festsetzung eines Zahlungsziels von 14 Tagen auf der Rechnung
und je nach Typisierung des Kunden zu einer, höchstens zwei Mahnungen, wobei bei der zweiten Mahnung spätestens der Hinweis auf die Abgabe des
Forderungsvorgangs an das Inkassounternehmen enthalten sein sollte.
Aus der Mahnung sollte der Schuldner erkennen können, dass für Ihn weitere Rechtsfolgen entstehen können, aus denen Kosten resultieren,
für die er zum Schadenersatz im Rahmen des Verzugs verpflichtet sein kann.
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Was heißt Überwachung |
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Ausvollstreckte Forderungen die zum jetzigen
Zeitpunkt nicht realisierbar sind,
werden in unser Überwachungssystem übernommen.
In diesem Verfahren werden weitere Realisierungsmöglichkeiten geprüft, falls notwendig erneut Zwangsmassnahmen eingeleitet; zumindest
jedoch nach Ablauf der 3 Jahresfrist erneut die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung angestrebt bzw. dann, wenn bekannt wird, dass der
Schuldner neues Vermögen erworben hat (dabei kann es sich auch um einen Arbeitsplatzwechsel handeln). Auch im Überwachungsverfahren ist unser
Ziel, die Angelegenheit so kostengünstig wie möglich zu erledigen. Das Überwachungsverfahren kann - falls erforderlich - mindestens 30 Jahre
in Anspruch nehmen.
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Wie geht IUB vor |
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Wir versuchen - falls gewünscht - Ihren Kunden zu
erhalten.
Durch schriftliche, telefonische und auch persönliche Ansprache wird Verbindung zu dem Schuldner aufgenommen, um zusammen mit ihm Lösungen
zu erarbeiten, die alle Beteiligten letztlich zufrieden stellen und zum gewünschten Erfolg führen.
Die Ansprache erfolgt korrekt und bestimmt. Falls der Schuldner nicht bereit ist, eine gütliche Regelung zu finden, muss er die
Unannehmlichkeiten der Zwangsvollstreckung bis zur endgültigen Befriedigung unseres Mandanten über sich ergehen lassen.
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Verhältnis IUB und Mandant |
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Nach Übergabe soll der Forderungsvorgang nicht
mehr belasten. Alle Maßnahmen werden von uns veranlasst.
Dennoch sind Sie - falls Sie es wünschen - zu jeder Zeit Herr des Verfahrens. Unsere Arbeitsweise ist individuell und kann jedem Unternehmen
und jeder Branche problemlos angepasst werden.
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Spielt die Entfernung zu IUB eine Rolle |
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Die Entfernung Mandant zu IUB ist völlig
unproblematisch. Schließlich gehen wir gegen Schuldner im ganzen Bundesgebiet vor.
Durch die modernen Kommunikationsmittel wie Telefon, Fax oder Email ist der schnelle Kontakt und die rasche Übermittlung von Unterlagen oder
Daten jederzeit gewährleistet.
Oft genug ist IUB auch in allen Teilen der Bundesrepublik unterwegs, so dass sich in der Regel, falls erforderlich, kurzfristige
Besprechungstermine vereinbaren lassen.
Unsere Anwälte sind ebenfalls persönlich oder mittels Korrespondenzanwälten an allen deutschen Gerichten tätig.
Keine Frage, dass unsere Detektei ebenfalls im kompletten deutschen Raum und ggfs. auch im Ausland ermittelt.
Selbstverständlich stehen wir auch ausländischen Auftraggebern zum Einzug von Forderungen gegenüber Schuldnern, die Ihren Wohn- oder
Geschäftssitz in der Bundesrepublik Deutschland haben zur Verfügung.
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